Kostenübernahme für Hörgeräte durch die Krankenkasse
Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für Hörgeräte. Bei Privatversicherten hängt die Höhe vom Tarif ab.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Generell werden die Ausgaben für Hörgeräte von Ihrer Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztlich nachgewiesene Hörschwäche vorliegt. Bei Privatversicherten ist die Kostenübernahme abhängig von ihrem gewählten PKV-Tarif und den Leistungen der GKV.
Sie haben Anspruch auf Kostenerstattung unter folgenden Bedingungen:
- zuzahlungsfreie Hörhilfen,
- Tests und Anpassungen von Hörgeräten sowie
- Wartungen und Reparaturen.
Neben der ärztlich nachgewiesenen medizinischen Notwendigkeit setzt Ihre Krankenkasse voraus, dass die Hörgeräte bestimmte Grundfunktionen aufweisen, die unabdingbar für eine Kostenübernahme sind. Wenn Sie jedoch ein spezielles oder hochwertigeres Gerät bevorzugen, das über die medizinische Indikation hinausgeht, könnte eine Eigenbeteiligung erforderlich sein. Wir stehen Ihnen für eine ausführliche Beratung gerne zur Verfügung.
Anforderungen für die Kostenübernahme
In der Regel definieren Krankenkassen konkrete technische Standards, welche von Hörgeräten erfüllt werden müssen. Dazu gehört die Anforderung, dass es sich um ein digitales Hörsystem handelt, welches präzise auf Ihre individuelle Hörschwäche zugeschnitten werden kann. Das Hörgerät sollte in der Lage sein, Umgebungsgeräusche von gesprochener Sprache durch intelligente Signalverarbeitung zu unterscheiden. Mindestens die nachfolgenden Merkmale müssen vom Hörgerät erfüllt werden:
- 6 Kanäle
- 3 Hörprogramme
Störschallunterdrückung
Rückkoppelungsunterdrückung
- Omnidirektionale und direktionale Schallaufnahme
- Adäquate Verstärkerleistung mit ausreichend Reserve
Welche Kosten übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen?
Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BARMER, DAK etc.) kosten. Hier am Beispiel der AOK aufgeführt:
679,45 Euro pro Hörgerät
42,80 Euro pro Otoplastik
142,80 Euro pro Reparaturpauschale
*Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen variiert je nach Kasse.
Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die privaten Krankenkassen (Barmenia, Nürnberger, Debeka, Axa, HanseMerkur etc.) im Durchschnitt folgende Kosten:
1.500,00 Euro pro Hörgerät*
Für zwei Hörgeräte erstatten die privaten Krankenkassen somit 3.000,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Wert um einen Durchschnittswert handelt.
*Auf Grund der unterschiedlichen PKV Verträge kann die Höhe der Kostenübernahme hier selbstverständlich vom Durchschnittswert abweichen.