Unsere Ohren zählen zu den empfindlichsten Sinnesorganen und sind daher besonders anfällig für Schäden durch Lärmbelastung, die oft irreversible Auswirkungen haben können. Gehörschutz ist daher eine grundlegende Maßnahme des Gesundheitsschutzes. Der Gesetzgeber schreibt diese Maßnahme ab einem Schallpegel von 85 Dezibel am Arbeitsplatz vor. Allerdings sind nicht nur berufliche Umgebungen betroffen; auch im Straßenverkehr und bei öffentlichen Veranstaltungen sind die Ohren ständig verschiedenen Belastungen ausgesetzt. Letztere unterliegen ebenfalls gesetzlichen Lautstärkenbegrenzungen, doch viele Menschen setzen ihr Gehör auch bei privatem Medienkonsum unangemessen hohen Lautstärken aus. Ein Schutz ab 90 Dezibel ist entscheidend, um Gehörschäden zu vermeiden.
Wir bieten Gehörschutzlösungen für den beruflichen und privaten Bereich an. Abhängig von Ihrer spezifischen Lärmsituation suchen wir nach passenden Lärmfiltern und fertigen Ihnen einen individuellen, maßgeschneiderten Gehörschutz an. Diese Dienstleistung ist auch auf Musiker zugeschnitten. Die austauschbaren Lärmfilter ermöglichen es, für jede Situation den optimalen Filter zu verwenden, ohne das Klangerlebnis zu beeinträchtigen. So hören Sie alle Frequenzen im korrekten Verhältnis zueinander, nur leiser.