Das Wichtigste in Kürze
- Hörgerät verloren? Das kann ärgerlich und teuer sein – doch keine Panik: Ein verlorenes Hörgerät lässt sich mit gezielter Suche, moderner Technik und der Unterstützung eines Hörakustikers oft wiederfinden oder ersetzen.
- Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel nur einen Teil der Kosten, private Versicherungen und Zusatzversicherungen bieten je nach Vertrag besseren Schutz.
- Eine Hörgeräte-Versicherung lohnt sich, da sie umfassend gegen Verlust, Schaden und Diebstahl absichert
Was kann ich tun, wenn ich mein Hörgerät verloren habe?
Ein verlorenes Hörgerät ist ärgerlich – aber nicht gleich ein Grund zur Panik. Bevor Sie sich auf die Suche machen, hilft es, kurz innezuhalten und sich zu erinnern: Wann und wo haben Sie Ihr Hörgerät zuletzt getragen?
Zuhause gründlich nachsehen
Beginnen Sie Ihre Suche in den eigenen vier Wänden. Oft versteckt sich das Hörgerät in Kleidungsstücken, rutscht beim Umziehen zu Boden oder liegt auf einem Möbelstück. Besonders gerne bleiben sie an Taschen oder Kragen hängen – ein genauer Blick kann hier oft Wunder wirken.
Gezielt mit Hilfe suchen
Versuchen Sie sich zu erinnern, wann Ihnen Ihr eingeschränktes Hören das erste Mal aufgefallen ist – das kann ein wertvoller Hinweis sein. Bitten Sie eine zweite Person um Unterstützung. Vier Augen sehen schließlich mehr als zwei!
Orte und Geschäfte überprüfen
Haben Sie an diesem Tag Läden oder Einrichtungen besucht? Kontaktieren Sie diese und fragen Sie nach, ob ein Hörgerät gefunden und abgegeben wurde. Die meisten Menschen geben verlorene Gegenstände im Geschäft oder Büro am Empfang ab.
Tracking-Funktion nutzen
Viele moderne Hörsysteme lassen sich über eine App auf Ihrem Smartphone orten. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Modell das unterstützt, sprechen Sie uns an – wir von Poser Hörgeräte beraten Sie gerne.
Fundbüros kontaktieren
Vielleicht hatte jemand ein gutes Herz und hat Ihr Hörgerät im Fundbüro abgegeben. Ein kurzer Anruf dort kann sich lohnen.
Besuch beim Hörakustiker
Wenn alle Stricke reißen, vereinbaren Sie am besten einen Termin in einem unserer Fachgeschäfte in Berlin-Mariendorf oder Berlin-Buckow. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam die nächsten Schritte.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!
Zögern Sie nicht – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns an oder kommen Sie direkt vorbei. Bei Poser Hörgeräte finden wir gemeinsam eine Lösung.
Zahlt die Krankenkasse, wenn ich mein Hörgerät verloren habe?
Viele Betroffene fragen sich erst im Ernstfall: Wer übernimmt eigentlich die Kosten, wenn das Hörgerät verloren geht? Die Annahme, dass die gesetzliche Krankenkasse die gesamten Kosten ersetzt, ist jedoch leider ein Irrtum.
Gesetzliche Krankenkasse: Nur anteilige Kostenübernahme
In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse lediglich den sogenannten Festbetrag oder den Vertragspreis. Das bedeutet: Die Basiskosten für ein einfaches Hörgerät sind meist gedeckt – darüber hinausgehende Beträge, etwa für ein technisch hochwertigeres Modell, tragen Sie selbst.
Ein Ersatzgerät wird nur dann vollständig übernommen, wenn Sie laut Vertrag Anspruch auf eine Neuausstattung haben – meist frühestens nach sechs Jahren. In Ausnahmefällen ist auch eine vorzeitige Wiederversorgung möglich, etwa wenn ein medizinischer Bedarf besteht. Hierbei wird in der Regel jedoch nur ein einfaches Modell bezuschusst.
Private Krankenversicherung: abhängig vom Vertrag
Bei privaten Krankenkassen hängt die Kostenübernahme ganz von Ihrem individuellen Vertrag ab. Es lohnt sich, direkt bei der Versicherung nachzufragen, welche Leistungen im Falle eines Verlustes vorgesehen sind.
Haftpflicht- oder Hausratversicherung: Nur bedingt hilfreich
Auch wenn viele hoffen, über ihre Versicherung abgesichert zu sein, ist Vorsicht geboten: Die Haftpflichtversicherung greift in der Regel nur bei Schäden – nicht aber bei Verlust. Und auch die Hausratversicherung übernimmt nur selten die Kosten, vor allem nicht, wenn das Hörgerät unterwegs verloren wurde.
Ein Blick in Ihre Versicherungspolice kann dennoch hilfreich sein. Manche Verträge enthalten spezielle Zusatzklauseln, die eine teilweise Erstattung ermöglichen.
Unser Tipp:
Sprechen Sie uns an – wir bei Poser Hörgeräte unterstützen Sie gerne bei der Klärung der Kostenübernahme und helfen Ihnen, schnell wieder gut zu hören.
So können Sie verhindern, dass Ihr Hörgerät verloren geht
Der Verlust eines Hörgeräts bringt nicht nur viel Ärger mit sich – auch Ihr Alltag wird auf den Kopf gestellt. Hinzu kommt: Ein verloren gegangenes Hörsystem kann hohe Kosten verursachen. Umso wichtiger ist es, von Anfang an gut vorzusorgen.
Richtiger Sitz ist das A und O
Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Hörgerät optimal sitzt. Ein gut angepasstes Hörsystem fällt nicht so leicht heraus – das minimiert das Risiko deutlich. Wie Sie Ihre Hörgeräte richtig einsetzen, erklären wir Ihnen ausführlich in unserem Blog.
Ortungsfunktion per Smartphone nutzen
Moderne Hörgeräte lassen sich oft per App orten. Eine integrierte Standort-Funktion zeigt Ihnen an, wo sich das Gerät zuletzt befand. Wenn Sie sich ein neues Hörsystem anschaffen, lohnt es sich, auf diese Funktion zu achten.
Rituale schaffen Sicherheit
Nehmen Sie Ihre Hörgeräte tagsüber möglichst nicht heraus. Abends sollten sie stets an einem festen, sicheren Ort aufbewahrt werden – zum Beispiel in einer Trockenbox. So wissen Sie immer genau, wo sie sind.
Locker sitzendes Hörgerät? Bitte zum Fachmann!
Sie haben das Gefühl, dass Ihr Hörgerät nicht mehr fest sitzt? Dann zögern Sie nicht – kommen Sie in eines unserer Fachgeschäfte in Berlin-Mariendorf oder Berlin-Buckow. Wir prüfen den Sitz und passen das Gerät bei Bedarf neu an.
Sicher beim Sport – mit Clips
Für aktive Menschen gibt es spezielle Befestigungsclips, die verhindern, dass das Hörgerät beim Sport oder bei starker Bewegung herausfällt. Diese kleinen Helfer sorgen für zusätzliche Sicherheit – vor allem im Freien.
FAQ
Lohnt sich der Abschluss einer Hörgeräte-Versicherung?
Viele Hörakustiker – auch wir bei Poser Hörgeräte – bieten direkt beim Kauf eine passende Versicherung an. Und das ist wichtig: Denn eine Hörgeräte-Versicherung lässt sich nach einem Verlust nicht mehr rückwirkend abschließen. Wer vorsorgt, spart sich im Ernstfall hohe Kosten. Eine gute Versicherung deckt nicht nur den Verlust Ihres Hörgeräts ab. Auch Schäden durch Sturz, Bruch oder Diebstahl sind abgesichert. Bei einem Totalschaden übernimmt die Versicherung die Kosten für ein Ersatzgerät – bei Reparaturfällen auch die notwendigen Instandsetzungen. Damit Sie in der Zwischenzeit nicht auf gutes Hören verzichten müssen, erhalten Sie ein kostenloses Leihgerät. So bleiben Sie jederzeit im Alltag handlungsfähig, bis Ihr neues Hörsystem bereit ist.
Deckt die Hausratversicherung den Verlust eines Hörgerätes?
Ein weit verbreiteter Irrtum: Viele glauben, dass die Hausratversicherung auch dann einspringt, wenn ein Hörgerät verloren geht. Doch dem ist leider nicht so. In der Regel deckt die Hausratversicherung den Verlust eines Hörgeräts nicht ab. Sie greift nur dann, wenn das Gerät innerhalb der Wohnung durch ein versichertes Risiko – etwa Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl – beschädigt oder entwendet wurde. Wurde das Hörgerät außerhalb Ihrer vier Wände verloren oder verlegt, besteht in den meisten Fällen kein Leistungsanspruch.
