Das Wichtigste in Kürze
- Hörgeräte sind wichtige medizinische Geräte. Diese Produkte sollten Sie bei einer Hörschwäche den größten Teil des Tages begleiten, um eine wirksame Hörkorrektur aufrechtzuerhalten.
- Daher werden die Ausgaben für Hörsysteme in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen, wenn eine Hörschwäche vorliegt. Sie benötigen dazu aber eine Verordnung von Ihrem HNO-Arzt.
- Sobald Ihr HNO-Arzt eine Hörgeräteverordnung ausgestellt hat, kommen Sie damit in unsere POSER Hörgeräte Filiale in Berlin. Unsere Hörgeräteakustiker kümmern sich dann um die Kostenübernahme der Geräte durch die Krankenkasse.
Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen?
Die Korrektur von Hörproblemen kann sich positiv auf die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden des Gehirns auswirken. Deshalb werden die Kosten für Hörgeräte generell von Ihrer Krankenkasse übernommen, wenn Ihnen eine Verordnung durch einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt ausgestellt wird.
Ihre gesetzliche Krankenkasse setzt voraus, dass die Hörgeräte zum Nulltarif (Kassenmodelle) über alle nötigen Grundfunktionen und Mindeststandards verfügen. Besuchen Sie unsere POSER Hörgerätefiliale in Berlin. Wir führen unterschiedliche technisch wertige digitale Hörgeräte, die Sie ohne Eigenbeteiligung erhalten.
Bei Kassenhörgeräten fällt pro Ohr nur noch eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro an. Für eine ausführliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Des Weiteren übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für die Hörtests und für die Anpassung der Hörgeräte.
Sie kommt zudem für Service- und Reparaturpauschalen für Ihre Hörsysteme, die zwischen 100 und 200 Euro liegen können, auf. Für individuell gefertigte Otoplastiken übernimmt die Kasse einen Höchstbetrag zwischen 30 und 50 Euro im Jahr.
Wenn Sie allerdings optisch ansprechendere oder höherwertige Geräte kaufen möchten, wird eine Eigenbeteiligung erforderlich sein.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Unter folgenden Bedingungen haben Sie Anspruch auf die Kostenübernahme der Hörgeräte durch die Krankenkasse:
Wenn Ihr Hals-Nasen-Ohren-Arzt bei einem Hörtest eine einseitige- oder beidseitige Schwerhörigkeit festgestellt hat, haben Sie Anspruch darauf. Sie oder Ihre Betreuungsperson müssen zudem in der Lage sein, ein Hörgerät zu bedienen.
Nach sechs Jahren kann bei Erwachsenen eine Wiederverordnung erfolgen. Kinder und Jugendliche können bereits nach fünf Jahren um eine neuerliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse ansuchen. Falls es nötig ist, das Hörgerät früher zu ersetzen (verschlechtertes Hörvermögen, anderer Job), muss dies begründet werden.
Welche Hörgeräte werden von der Krankenkasse übernommen?
In unserem POSER Fachgeschäft in Berlin bieten wir selbstverständlich auch zuzahlungsfreie Hörgeräte an, die als Medizinprodukte eingetragen sind. Diese Modelle verfügen über alle wesentlichen Mindeststandards wie:
- Mindestens drei Hörprogramme
- Digitaltechnik und mindestens vier Kanäle
- Störschallunterdrückung
- Rückkoppelungsunterdrückung
- Genügend Verstärkerleistung und ausreichend Reserve
Hörgeräte der Basisklasse werden zum „Einsteigerpreis“ angeboten. Sie entsprechen den aktuellen technischen Standards und sind dank des Krankenkassenzuschusses nahezu kostenlos. Unsere zuzahlungsfreien Hörgeräte verfügen über all die oben angeführten wichtigen Funktionen, sodass Sie wieder alle Klänge des alltäglichen Lebens hören können.
Falls Sie ein teureres Hörsystem mit vielfältigen Smart-Hearing-Funktionen wünschen, dann müssen Sie die Mehrkosten aus eigener Tasche tragen. Diese modernen Hörgeräte kommunizieren drahtlos mit Ihrem Smartphone und sie verbinden sich zudem mit Ihrem Fernseher. Ein Aufpreis kann sich also durchaus lohnen.
Anzumerken gilt es, dass der Kauf von einfachen Hörverstärkern nicht bezuschusst wird. Denn diese Modelle können langfristig sogar für eine Verschlechterung Ihres Gehörs sorgen.
Kommen Sie auf ein persönliches Gespräch in unsere Filiale in Berlin. Wir beraten Sie gerne und informieren Sie auch über den Unterschied zwischen Hörgeräten und Hörverstärkern.
Grenzwerte für die Schwerhörigkeit
Bei einer audiologischen Begutachtung (Hörtest) ermitteln wir den Grad Ihrer Schwerhörigkeit. Es gibt verschiedene Abstufungen. Bei einem gesunden Gehör liegt der Hörbereich zwischen 0 bzw. 20 und maximal 20.000 Hertz. Der Grad Ihrer Schwerhörigkeit wird an Ihrem „besseren“ Ohr ermittelt.
- Bei einem Abweichen von 20 dB vom Durchschnittswert liegen Sie noch im Bereich der Normalhörigkeit.
- Ein Abweichen von 25 dB zeigt an, dass keine oder nur eine leichte Schwerhörigkeit vorliegt. Sie können aber erst Töne mit einer Schallintensität von 25 bis 40 dB hören.
- Ein Abweichen zwischen 26 – 40 dB vom Durchschnittswert wird als geringgradige Schwerhörigkeit bezeichnet.
- Eine mittelgradige Schwerhörigkeit beginnt bei einem Hörverlust von 40 dB. Sie werden erst Töne mit einer Schallintensität von 40 bis 60 dB hören.
- Ein Abweichen von 61 bis 80 dB wird als hochgradige Schwerhörigkeit bezeichnet. Wenn Ihr Gesprächspartner mit einer normalen Lautstärke redet, können Sie ihn nicht mehr verstehen.
- Von einer an Gehörlosigkeit grenzenden Schwerhörigkeit spricht man bei einem Hörverlust von mehr als 80 dB. Sie hören weder laute Musik noch die Geräusche der Handwerker im Hof. Bei einem Hörverlust von 81 dB werden Sie dagegen gar nichts mehr hören, denn Sie sind leider taub.
FAQ
Wie oft übernimmt die Krankenkasse die Kosten für neue Hörgeräte?
Im Allgemeinen können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse alle sechs Jahre eine Kostenübernahme für Ihre Hörgeräte beantragen. Vor Ablauf dieser Frist müssen Sie die Kosten komplett selbst tragen, sollte es keine medizinische oder audiologische Begründung für eine frühere Wiederversorgung geben.
Übernehmen die Krankenkassen die Kosten im Falle einer Reparatur?
Sollte kein Eigenverschulden vorliegen, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung alle Service- und Reparaturkosten für Ihre zuzahlungsfreien Hörgeräte, für die Dauer von sechs Jahren.
Übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für Hörgeräte?
Wenn Sie eine Verordnung von Ihrem HNO-Arzt haben, übernimmt hierzulande auch Ihre private Krankenversicherung die Kosten für den Kauf von Hörgeräten.
Die Höhe der Abdeckung hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Im Allgemeinen erstatten aber private Krankenversicherungen einen höheren Betrag als die gesetzlichen Krankenkassen.
