Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Sie bereits ein Hörsystem nutzen und sich Ihr Hörvermögen trotzdem erheblich verschlechtert hat, können Sie mit Zustimmung Ihres HNO-Arztes neue Geräte beantragen.
- Ihr Arzt muss dem ärztlichen Attest eine Begründung beifügen, warum Sie ein neues Hörsystem benötigen. Zuzahlungsfreie Hörgeräte müssen obendrein den Mindeststandards entsprechen.
- Die Kosten für ein neues Hörgerät bei Verschlechterung werden im Rahmen der Grundversorgung (bis auf 10 Euro), von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt.
Wie oft ist man berechtigt, ein neues Hörgerät zu erhalten?
Sie nutzen bereits Hörgeräte und wollen wissen, wie oft Ihre Krankenkasse den Zuschuss für neue Geräte zahlt? In der Regel bezuschussen gesetzliche Krankenversicherungen alle sechs Jahre den Erwerb von neuen Hörsystemen. Sie benötigen dazu eine Verordnung Ihres HNO-Arztes.
Private Krankenkassen bieten die Unterstützung abhängig vom Vertrag häufig bereits nach 5 Jahren an. Ihr Hörvermögen hat sich signifikant verschlechtert, obwohl Ihr Hörgerät noch keine sechs Jahre alt ist? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit dem Hörgeräteakustiker in unserem Fachgeschäft POSER in Berlin.
Wir führen einen kostenlosen Hörtest durch. Außerdem benötigen Sie noch eine Verordnung von Ihrem HNO-Arzt, um einen Zuschuss für ein neues Hörgerät bei Verschlechterung von Ihrer Krankenkasse zu erhalten.
Neues Hörgerät vor Ablauf von 6 Jahren erhalten
Wegen Verschlechterung Ihres Hörvermögens benötigen Sie ein neues Hörsystem vor Ablauf von sechs Jahren? In der Regel gehen die Krankenversicherungen von einer Nutzungsdauer von zirka sechs Jahren aus. In der Folge bezuschussen sie den Kauf neuer Modelle im Allgemeinen erst nach sechs Jahren. Bei einer Verschlechterung des Hörvermögens könnte aber ein neues Hörgerät mit höherer Leistung notwendig sein, um Ihre Hörleistung zu verbessern.
Aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit steht Ihnen ein neues Hörgerät bei einer Verschlechterung Ihres Hörvermögens zu. Dazu muss der Krankenkasse eine Verordnung des HNO-Arztes (mit einer Begründung) vorgelegt werden.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Hörgerät keine ausreichende Leistung bieten kann, dann vereinbaren Sie einen Termin in unserem Fachgeschäft POSER Hörgeräte in Berlin. Bei einer kostenlosen, audiologischen Begutachtung wird unser Hörgeräteakustiker testen, ob Sie ein neues Hörsystem benötigen.
Wie hoch sind die Kosten für ein Hörgerät für gesetzlich Versicherte?
Wie teuer Ihr Wunschhörgerät ist, hängt im Allgemeinen von der jeweiligen Technologiestufe ab. So sind Modelle, die über eine Bluetooth-Funktionalität verfügen, in der Regel teurer als Hörgeräte, die den Mindeststandards (gute Verständigung bei Umgebungsgeräuschen) entsprechen.
Grundsätzlich gilt, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ein medizinisch notwendiges Kassengerät übernimmt. Für Sie als Patient*in fällt dann noch eine einmalige Zuzahlung von 10 Euro pro Hörgerät (bei beidseitiger Versorgung 20 Euro) an.
Entscheiden Sie sich für ein höherwertiges und teureres Gerät, dann müssen Sie für die Mehrkosten selbst aufkommen. Für den Fall, dass ein besseres Hörsystem erforderlich ist, um Ihren Hörverlust zu minimieren oder auszugleichen, muss Ihre gesetzliche Krankenkasse aber ebenso für die Kosten aufkommen.
Im Allgemeinen müssen Sie aber zuerst einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Obendrein benötigen Sie ein ärztliches Attest und eine schriftliche Begründung Ihres HNO-Arztes.
In unserem Fachgeschäft POSER Hörgeräte in Berlin finden Patienten Hörsysteme in unterschiedlichen Preisklassen. Angefangen von modernen Hightech-Hörgeräten, die den Trägern eine Vielzahl von Funktionen bieten, bis hin zu guten „Kassengeräten“ zum Nulltarif.
Unsere Hörgeräteakustiker unterstützen Sie gerne bei der Auswahl des besten Hörgerätes für Ihre Bedürfnisse. Bei uns werden Sie garantiert die richtigen Hörsysteme finden. Denn es ist für jeden Patienten mit Hörverlust etwas Passendes dabei.
Wie ist der Ablauf?
Genau wie bei der Erstversorgung mit einem Hörgerät machen wir mit Ihnen in unserem Fachgeschäft einen kostenlosen Hörtest. Bei der Audiometrie misst unser Akustiker Ihr Hörvermögen auf beiden Ohren. Die Ergebnisse werden dann zusammen mit Ihnen analysiert und interpretiert. Wird festgestellt, dass sich Ihr Gehör verschlechtert hat, wird Ihr HNO-Arzt wieder eine ärztliche Verordnung für ein neues Hörgerät für ein oder beide Ohren ausstellen.
Unser Akustiker erkundigt sich vor dem Kauf nach Ihren Wünschen und stellt Ihnen verschiedene Lösungen vor. Er fragt zum Beispiel: „Welche Ansprüche haben Sie an die neuen Hörsysteme?“ Außerdem gilt es abzuklären, ob Sie für beide Ohren Hörgeräte benötigen. Bevorzugen Sie Im-Ohr-Geräte oder Hinter-dem-Ohr-Modelle? Für beide Arten gibt es die Bezuschussung der Krankenkasse.
Wir informieren Sie obendrein, wie hoch die Kosten für Ihre Wunschhörgeräte sind, die von Ihnen selbst zu tragen sind. Anzumerken gilt zudem, dass unser Audiologe von Ihren Ohren einen Abdruck nimmt, um eine Otoplastik anfertigen zu können.
Sobald das Ohrpassstück fertig ist, stellen wir Ihr Hörgerät mithilfe modernster Technik auf Ihre Bedürfnisse ein. Dann können Sie es eine Zeit lang im Alltag testen. Anschließend führen wir eine neuerliche audiologische Begutachtung durch. Dabei können wir feststellen, ob Sie mit dem neuen Hörgerät besser hören können. Überdies dient der Hörtest der Krankenkasse als Leistungsnachweis.
Warum ist ein neues Hörgerät bei Verschlechterung wichtig?
Unsere Hörakustiker unterstützen Sie auf Ihrem Weg zum besseren Hören. In sechs Jahren kann aber viel passieren. Möglicherweise haben sich Ihr Berufsleben und Ihr familiäres Umfeld geändert.
Bei einer Beratung unseres Audiologen und nach einem Hörtest erhalten Sie im Allgemeinen Klarheit über Ihre derzeitige Hörfähigkeit.
TIPP: Obendrein ist es wichtig, Ihre Hörfähigkeit vor der Anschaffung eines neuen Hörgerätes (vor Ablauf von 6 Jahren) zu überprüfen. Andernfalls wird Ihre Krankenkasse die Geräte möglicherweise nicht bezuschussen.